AGB
Die Teilnahme an Workshops, Kursen, Unterricht und Touren erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter schließt jegliche Haftung aus.
Auch die Unterbringung und der Aufenthalt des eigenen Pferdes am Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Erkrankungen und Verletzungen, die während des Aufenthaltes am Veranstaltungsort entstehen. Ebenso haftet der Veranstalter nicht für die von den Teilnehmern mitgebrachten Sachen.Teilnehmer mit eigenem Pferd versichern, dass dieses ausreichend Haftpflicht versichert ist, über einen entsprechenden Impfstatus verfügt und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Für Schäden, die durch das Pferd entstehen, haftet der Besitzer des Pferdes.
Bis 1 Monat vor dem Veranstaltungstermin kann ein Teilnehmer ohne weitere Kosten seine Teilnahme absagen. Bei Absagen bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin wird die Teilnahmegebühr abzüglich einer Stornogebühr von 30% erstattet. Nach dieser Frist ist keine Erstattung der Teilnahmegebühr mehr möglich. Es kann jedoch jederzeit ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. In diesem Fall entfallen die Stornokosten. Bei nachweislicher Krankheit des Teilnehmers oder seines Pferdes werden die Teilnahmegebühren bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 30 % der Teilnahmegebühr erstattet. Auch hier ist es möglich einen Ersatzteilnehmer zu stellen bei gleichzeitigem Entfall der Bearbeitungsgebühr.
Die Veranstaltungsbuchung ist erst mit der vollständigen Zahlung der Teilnahmegebühr abgeschlossen. Ist die Anmeldung abgeschlossen, erhält der Teilnehmer eine entsprechende Bestätigungsmail über die verbindliche Buchung. Der Eingang des Geldes entscheidet über die Vergabe der Veranstaltungsplätze.
Der Veranstalter behält sich vor Workshops, Kurse, Unterricht oder Touren unter besonderen Umständen abzusagen. In diesem Fall werden die Teilnahmegebühren erstattet. Optional kann auch auf einen Ersatztermin umgebucht werden.
Im Falle einer zu geringen Teilnehmerzahl, die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 4 aktiven Teilnehmern, entscheidet der Veranstalter, ob er die Veranstaltung dennoch durchführen wird.Für Reiter wird das Tragen eines Helmes empfohlen, für Reiter unter 18 Jahren gilt Helmpflicht.